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   BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19   

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https://dejure.org/2021,23294
BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19 (https://dejure.org/2021,23294)
BFH, Entscheidung vom 23.04.2021 - IX R 20/19 (https://dejure.org/2021,23294)
BFH, Entscheidung vom 23. April 2021 - IX R 20/19 (https://dejure.org/2021,23294)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 3, EStG § 11 Abs 1 S 1, EStG § 11 Abs 2 S 1, HGB § 340b, AO § 39 Abs 2 Nr 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 7
    Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 3 EStG 2002, § 11 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 11 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 340b HGB, § 39 Abs 2 Nr 1 AO
    Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Einkünfte aus Edelmetall-Pensionsgeschäften bei gleichzeitiger Erzielung von Zinsgewinnen

  • Betriebs-Berater

    Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

  • rewis.io

    Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

  • rechtsportal.de

    Ermittlung der Einkünfte aus Edelmetall-Pensionsgeschäften bei gleichzeitiger Erzielung von Zinsgewinnen

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkünfte aus Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 3
    Edelmetall, Pensionsgeschäfte, Fremdwährung, Zeitpunkt, Sonstige Einkünfte, Veräußerung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 3

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Ertragsteuerliche Berechnung von Edelmetall-Pensionsgeschäften bei § 22 Nr. 3 EStG - Ist bei der Ermittlung der in US-Dollar ausgeführten Edelmetall-Pensionsgeschäfte eine Umrechnung in Euro sowohl jeweils beim Veräußerungspreis als auch beim Rückkaufspreis vorzunehmen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2021, 1783
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19
    Bei unechten Pensionsgeschäften ist der Pensionsnehmer dagegen nur zur Rückübertragung berechtigt (vgl. nur Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29.11.1982 - GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272).

    Dadurch wird erreicht, dass die Preisgefahr --d.h. das Kursrisiko-- während der Pensionszeit beim ursprünglichen Eigentümer verbleibt (vgl. nur Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272).

    Nach allgemeiner Meinung wird der Pensionsnehmer jedenfalls nach zivilrechtlichen Maßstäben Eigentümer des Pensionsguts (vgl. nur Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272).

    Aus diesem Grund muss der Senat auch nicht zu der Frage Stellung nehmen, inwieweit der Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272, wonach echte Pensionsgeschäfte zivilrechtlich und wirtschaftlich als Kauf und Rückkauf zu beurteilen sind und die während der Pensionszeit erzielten Erträge des Pensionsguts, ungeachtet dessen wirtschaftlicher Zurechnung und Bilanzierung, dem Pensionsnehmer als dem zivilrechtlich uneingeschränkten Inhaber zustehen, im Anwendungsbereich des § 340b HGB möglicherweise überholt sein könnte (so Blümich/Krumm, § 5 EStG Rz 1082 strittig).

  • FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16

    Berücksichtigung der Wechselkursschwankungen für Besteuerung von

    Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.03.2019 - 3 K 769/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Köln vom 27.03.2019 - 3 K 769/16 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 07.01.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.02.2016 dahingehend zu ändern, dass sonstige Einkünfte aus Edelmetallgeschäften --vor Verlustverrechnung-- in Höhe von 3.818.463,61 EUR berücksichtigt werden.

  • BFH, 21.01.2014 - IX R 11/13

    Fremdwährungsgeschäfte

    Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19
    Eine Anschaffung bzw. Veräußerung kann auch im Wege des Tausches gegen andere Wirtschaftsgüter erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 21.01.2014 - IX R 11/13, BFHE 244, 44, BStBl II 2014, 385, dort: Wertpapiere).
  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 4/15

    Besteuerung des Gewinns aus der Einlösung von Xetra-Gold

    Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19
    c) Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG liegen im Streitfall nicht vor, da eine auf eine Sachleistung (hier: Rückübereignung von Edelmetall) gerichtete Forderung keine Kapitalforderung im Sinne der Vorschrift ist (BFH-Urteile vom 12.05.2015 - VIII R 4/15, BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835, und vom 06.02.2018 - IX R 33/17, BFHE 260, 485, BStBl II 2018, 525).
  • BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17

    Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

    Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19
    c) Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG liegen im Streitfall nicht vor, da eine auf eine Sachleistung (hier: Rückübereignung von Edelmetall) gerichtete Forderung keine Kapitalforderung im Sinne der Vorschrift ist (BFH-Urteile vom 12.05.2015 - VIII R 4/15, BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835, und vom 06.02.2018 - IX R 33/17, BFHE 260, 485, BStBl II 2018, 525).
  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07

    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von

    Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19
    Außerdem würden bei Abwicklung der Geschäfte in fremder Währung Kursgewinne und -verluste im Privatvermögen der Besteuerung unterworfen, die jenseits der Veräußerungsgewinnbesteuerung vor Einführung der Abgeltungsteuer, d.h. außerhalb von § 20 Abs. 2 EStG, steuerlich nicht erfasst wurden (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.2010 - VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491) und zumindest im Rahmen der Edelmetall-Pensionsgeschäfte vom Pensionsgeber auch nicht realisiert worden sind.
  • BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08

    Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung

    Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19
    Einnahmen in fremder Währung sind im Zeitpunkt ihres Zuflusses in Euro umzurechnen (BFH-Urteile vom 27.10.2004 - VI R 29/02, BFHE 207, 309, BStBl II 2005, 135, und vom 03.12.2009 - VI R 4/08, BFHE 228, 48, BStBl II 2010, 698, jeweils zu Arbeitslohn in fremder Währung).
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 74/96

    Tausch von Fremdwährungsguthaben als Spekulationsgeschäft

    Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19
    Fremdwährungsguthaben werden insbesondere angeschafft, indem sie gegen Umtausch von nationaler Währung erworben werden, und veräußert, indem sie in die nationale Währung zurückgetauscht oder in eine andere Fremdwährung umgetauscht werden (BFH-Urteil vom 02.05.2000 - IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469).
  • BFH, 27.10.2004 - VI R 29/02

    Lohnzahlungen in ausländischer Währung kein Sachbezug

    Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19
    Einnahmen in fremder Währung sind im Zeitpunkt ihres Zuflusses in Euro umzurechnen (BFH-Urteile vom 27.10.2004 - VI R 29/02, BFHE 207, 309, BStBl II 2005, 135, und vom 03.12.2009 - VI R 4/08, BFHE 228, 48, BStBl II 2010, 698, jeweils zu Arbeitslohn in fremder Währung).
  • BFH, 23.07.2019 - IX R 28/18

    Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG

    Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19
    Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die entgeltliche Übertragung eines --zuvor angeschafften-- Wirtschaftsguts auf eine andere Person (ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Urteil vom 23.07.2019 - IX R 28/18, BFHE 265, 258, BStBl II 2019, 701).
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

  • BFH, 06.09.2016 - IX R 44/14

    Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung

  • BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99

    Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von

  • BFH, 08.03.2017 - IX R 5/16

    Gestaltungsmissbrauch bei An- und Verkauf von Wertpapieren

  • BFH, 16.06.2015 - IX R 21/14

    Vorab entstandene Werbungskosten im Rahmen des § 21 EStG - Keine Anwendung von §

  • BFH, 07.11.2023 - VIII R 7/21

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags

    (1) Das Rückgewährschuldverhältnis ist bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ertragsteuerlich als Einheit zu behandeln (zur Einheitsbetrachtung vgl. BFH-Urteile vom 23.04.2021 - IX R 20/19, BFHE 273, 157, BStBl II 2021, 687, Rz 23 zum Edelmetall-Pensionsgeschäft sowie vom 20.06.2023 - IX R 15/21, BFHE 281, 409, BStBl II 2023, 1103, Rz 21: Einheitsbetrachtung abgelehnt für Darlehen und Zins-Währungs-Swap).
  • BFH, 07.11.2023 - VIII R 16/22

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags

    (1) Das Rückgewährschuldverhältnis ist bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ertragsteuerlich als Einheit zu behandeln (zur Einheitsbetrachtung vgl. BFH-Urteile vom 23.04.2021 - IX R 20/19, BFHE 273, 157, BStBl II 2021, 687, Rz 23 zum Edelmetall-Pensionsgeschäft sowie vom 20.06.2023 - IX R 15/21, BFHE 281, 409, BStBl II 2023, 1103, Rz 21: Einheitsbetrachtung abgelehnt für Darlehen und Zins-Währungs-Swap).
  • BFH, 20.06.2023 - IX R 15/21

    Fremdwährungsverlust bei Endtauschzahlung im Rahmen eines Zins-Währungs-Swaps bei

    Die Rechtsprechung des Senats zur Behandlung von Stillhalterprämien (vgl. Senatsurteil vom 10.02.2015 - IX R 8/14, m.w.N.) sowie zur Behandlung des Edelmetall-Pensionsgeschäfts (vgl. Senatsurteil vom 23.04.2021 - IX R 20/19, BFHE 273, 153, BStBl II 2021, 687) führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Die wechselseitigen Zinspositionen, die dahinterstehen, werden bei einem echten Pensionsgeschäft in der Regel nicht aufgedeckt, sind also kaum ermittelbar und können wegen der gebotenen einheitlichen Betrachtung auch steuerlich nicht (einzeln) erfasst werden (vgl. Senatsurteil vom 23.04.2021 - IX R 20/19, BFHE 273, 153, BStBl II 2021, 687, Rz 41).

  • FG Niedersachsen, 25.05.2023 - 4 K 186/20

    Anwachsung; privates Veräußerungsgeschäft; Privates Veräußerungsgeschäft bei

    Soweit in der Rechtsprechung des BFH dem Kriterium der Markoffenheit von Anschaffung und Veräußerung eine Bedeutung beigemessen wird (etwa BFH-Urteile vom 6. September 2016 IX R 44/14 , BStBl. II 2018, 323; vom 24. April 2021 IX R 20/19, BStBl. II 2021, 687), steht dies der gefundenen Lösung nicht entgegen.

    Die Marktoffenheit wird nach dieser Rechtsprechung insbesondere in Zusammenhang mit Rückabwicklungsgeschäften infolge von Leistungsstörungen erörtert, bei denen sie fehle, denn "im Zuge der Rückabwicklung findet eine Marktbewertung von Leistung und Gegenleistung nicht statt" (BFH-Urteil vom 24. April 2021 IX R 20/19, BStBl. II 2021, 687).

  • FG Schleswig-Holstein, 29.09.2021 - 4 K 36/20

    Schädlichkeit von Inventarpensionsgeschäften im Zusammenhang mit einer

    Ob und ggf. unter welchen Bedingungen bei Pensionsgeschäften der vorliegenden Art ebenfalls von fortdauerndem wirtschaftlichem Eigentum und einer damit einhergehenden Bilanzierungspflicht beim Pensionsgeber auszugehen ist, ist bislang noch nicht geklärt (vgl. zuletzt BFH, Urteil vom 23.04.2021 IX R 20/19, DB 2021, 1783 und juris Rz. 25 ff. mit weiteren Nachweisen).
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